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Immobilien in Karlsruhe

Bodenwert-Rechner

Bodenwert in Sekunden

Was ist der Boden unter Ihrem Haus wert?

Den Wert Ihrer Zone zeigt BORIS-BW: Adresse eingeben, Zone anklicken. Aktueller Stichtag ist der 01.01.2026.

500 m²
Bodenwertrund 200.000 €

Beispielwert 400 € je m², kein Karlsruher Durchschnitt. Tragen Sie den Richtwert Ihrer Zone aus BORIS-BW ein.

Vereinfachte Rechnung: Richtwert mal Fläche. Weicht Ihr Grundstück in Größe, Zuschnitt oder Bebaubarkeit vom Richtwertgrundstück ab, ändert sich der Wert. Das ist nur der Boden, der Wert des Gebäudes kommt dazu.

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Für eine Einschätzung mit Ihrer Adresse: zum Wert-Check.

Wo Sie den Wert finden

Im Landesportal BORIS-BW: Adresse eingeben, Zone anklicken, Wert ablesen. Das ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich. Die Stadt Karlsruhe stellt die Werte zusätzlich in ihrem eigenen Wertermittlungsinformationssystem bereit.

Eine schriftliche Auskunft stellt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses aus; dafür fallen Gebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt an. Für einen Verkauf reicht in aller Regel der kostenlose Abruf.

Bodenrichtwerte, Stichtag01.01.2026jeder Wert abrufbar in BORIS-BWGutachterausschuss in Karlsruhe
BaulandstabilKaufpreise 2025 in guter Lage im Schnitt 890 Euro je Quadratmeter für ein Grundstück zum Bau eines Ein- oder ZweifamilienhausesGutachterausschuss in Karlsruhe, Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2025
Grundstück bewertenRichtwert mal Flächeder Boden allein, das Gebäude kommt dazu§ 196 BauGB

Warum Karlsruhe jährlich rechnet

Das Baugesetzbuch verlangt eine Ermittlung mindestens alle zwei Jahre. Karlsruhe macht es jedes Jahr, zuletzt zum 01.01.2026. Für Eigentümer ist das ein Vorteil: Die Zahl ist aktueller, und in einem Markt, der sich bewegt, macht ein Jahr einen Unterschied.

Dazu kommt eine Besonderheit, die der Gutachterausschuss selbst benennt und die man kennen sollte.

Der Gutachterausschuss sagt dazu selbst etwas Bemerkenswertes: Weil es im Stadtgebiet kaum noch Verkäufe unbebauter Wohngrundstücke gibt, hat er die Bodenrichtwerte für Wohnzonen in einem eigenen Verfahren abgeleitet, dem Lagewertverfahren Karlsruhe Wohnen 2.0. Es wurde im Frühjahr 2026 nach zwei Jahren abgeschlossen und stützt sich auf Feldbegehungen und statistische Auswertungen. Ein Bodenrichtwert ist damit eine sorgfältig hergeleitete Einschätzung für eine ganze Zone und kein gemessener Preis für Ihr Grundstück.

Das ist keine Schwäche, sondern Sorgfalt: Lieber ein sauber hergeleiteter Wert als einer, der auf drei zufälligen Verkäufen beruht. Es heißt aber auch, dass der Bodenrichtwert eine Einordnung ist und kein Messwert.

Was der Bodenrichtwert nicht ist

Er ist nicht der Wert Ihres Grundstücks. Er bezieht sich auf ein fiktives Grundstück mit den typischen Merkmalen der Zone: typische Größe, typischer Zuschnitt, typische Bebaubarkeit. Weicht Ihr Grundstück davon ab, weicht auch der Wert ab.

  • Größe und Zuschnitt: Ein sehr großes, nicht teilbares Grundstück bringt je Quadratmeter weniger als ein typisches. Ein schmales oder schlecht geschnittenes ebenfalls.
  • Bebaubarkeit: Entscheidend ist, was der Bebauungsplan zulässt, nicht was dasteht. Ein Grundstück mit Baurecht für zwei Vollgeschosse ist mehr wert als eines mit einem.
  • Lasten und Rechte: Wegerechte, Leitungsrechte und Baulasten mindern den Wert, und sie stehen nicht alle im Grundbuch. Das Baulastenverzeichnis führt die Stadt.
  • Hanglage und Untergrund: In Durlach, Wolfartsweier und den Bergdörfern ein echter Faktor. Gründungskosten am Hang sind kein Detail.

Wie der Wert in eine Bewertung eingeht

Beim Sachwertverfahren bildet der Bodenwert einen der beiden Bausteine: Grundstücksfläche mal Bodenrichtwert, angepasst an die Merkmale Ihres Grundstücks. Dazu kommt der Wert der Gebäude, und das Ergebnis wird mit dem Sachwertfaktor des Gutachterausschusses an den Markt angepasst.

Dieser Sachwertfaktor ist in Karlsruhe bemerkenswert hoch: Bei mit Reihenmittelhäusern bebauten Grundstücken liegt er im unteren Preissegment bei bis zu 2,1. Es wird also mehr als das Doppelte des rechnerischen Sachwerts bezahlt. Wer ohne diesen Faktor rechnet, rechnet sich arm.

Seit 2025 hat der Bodenrichtwert noch eine zweite Rolle: Er ist Grundlage der Grundsteuer. Baden-Württemberg rechnet nach dem modifizierten Bodenwertmodell aus Grundstücksfläche und Bodenrichtwert; das Gebäude spielt keine Rolle mehr.

Grundsteuer B ab 2025270 %Hebesatz für das ganze Stadtgebiet, vorher 490 %Beschluss des Gemeinderats der Stadt Karlsruhe
Grundsteuer A650 %Land- und ForstwirtschaftBeschluss des Gemeinderats der Stadt Karlsruhe
Beschlossen22.10.2024Gemeinderat, für das neue LandesmodellBeschluss des Gemeinderats der Stadt Karlsruhe
So wird gerechnetFläche × BodenrichtwertGrundsteuerwert × Steuermesszahl × HebesatzLandesgrundsteuergesetz

So läuft es ab

  1. Zone findenIn BORIS-BW die Adresse eingeben und die Zone anklicken.
  2. Wert ablesenStichtag 01.01.2026, Angabe in Euro je Quadratmeter für baureifes Land.
  3. Abweichungen prüfenGröße, Zuschnitt, Bebaubarkeit, Lasten, Hanglage. Hier entsteht der Unterschied zum tatsächlichen Wert.
  4. Gebäude dazurechnenErst Bodenwert plus Gebäudewert, angepasst mit dem Sachwertfaktor, ergibt einen Verkehrswert.

Häufige Fragen

Wann gelten die nächsten Bodenrichtwerte in Karlsruhe?

Der Gutachterausschuss ermittelt sie in Karlsruhe jedes Jahr neu. Der aktuelle Stichtag ist der 01.01.2026; er wurde am 16. Juni 2026 beschlossen und am 30. Juni 2026 veröffentlicht. Davor galt 01.01.2025. Ein nächster Stichtag ist nicht angekündigt, aber bei jährlicher Ermittlung absehbar.

Ist der Bodenrichtwert der Wert meines Grundstücks?

Nein. Er gilt für eine ganze Zone und bezieht sich auf ein fiktives Grundstück mit den typischen Merkmalen dieser Zone. Ihr Grundstück weicht in Größe, Zuschnitt, Bebaubarkeit oder Lasten davon ab, und genau dort entsteht der Unterschied. In Karlsruhe kommt hinzu, dass die Werte für Wohnzonen über ein eigenes Lagewertverfahren hergeleitet wurden, weil es kaum noch Verkäufe unbebauter Wohngrundstücke gibt.

Darf ich Bodenrichtwerte auf meiner eigenen Seite veröffentlichen?

Einzelne Werte dürfen Sie mit Quellenangabe nennen. Die Bodenrichtwertkarte oder ganze Listen je Zone dürfen Sie nicht übernehmen: Die Sammlung ist als Datenbank geschützt. Deshalb steht auf dieser Seite keine Liste, sondern der Weg zu BORIS-BW.

Ihr Ansprechpartner

Grundstück einordnen lassen

Nennen Sie uns die Adresse. Wir sehen uns die Zone an, prüfen die Abweichungen Ihres Grundstücks und nennen Ihnen eine begründete Einschätzung.

Jens Stumpp, Immobilienmakler und Sachverständiger

Jens Stumpp
Immobilienmakler seit 2002
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

07041 814615
info@immo75.de

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