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iMMo75 seit 2002 · Karlsruhe, die Hardt und die Region am Oberrhein

Immobilien in Karlsruhe

Die drei Wege

Sie unterscheiden sich darin, was Sie behalten und was Sie bekommen.

  • Lebenslanges Wohnrecht. Sie dürfen in der Immobilie wohnen bleiben, solange Sie leben. Vermieten dürfen Sie nicht. Der Käufer zahlt entsprechend weniger.
  • Nießbrauch. Sie dürfen die Immobilie nicht nur bewohnen, sondern auch vermieten und die Mieten behalten. Das Recht ist mehr wert als ein Wohnrecht und mindert den Kaufpreis stärker.
  • Leibrente. Statt einer Einmalzahlung bekommen Sie eine monatliche Rente auf Lebenszeit, oft kombiniert mit einem Wohnrecht. Die Höhe hängt von Wert, Alter und statistischer Lebenserwartung ab.

Worauf es wirklich ankommt

Diese Modelle haben einen schlechten Ruf, und der kommt nicht von ungefähr: Es gibt Anbieter, die mit hohen Abschlägen rechnen und die Rechte schlecht absichern. Vier Punkte entscheiden darüber, ob eine solche Vereinbarung gut oder schlecht ist.

  • Rang im Grundbuch. Das Wohnrecht oder der Nießbrauch muss an erster Rangstelle eingetragen sein. Steht ein Grundpfandrecht davor, kann Ihr Recht bei einer Zwangsversteigerung erlöschen.
  • Wer zahlt was. Wer trägt Instandhaltung, wer die Grundsteuer, wer die Versicherung? Das gehört in den Vertrag, und zwar vollständig.
  • Was passiert, wenn Sie ins Heim müssen. Ohne Regelung verlieren Sie das Wohnrecht faktisch, ohne Gegenleistung. Eine Ablösevereinbarung löst das.
  • Bei Leibrente: die Absicherung der Zahlung. Eine Reallast im Grundbuch sichert Ihre Rente. Ohne sie steht sie und fällt sie mit der Zahlungsfähigkeit des Käufers.

Wie der Abschlag berechnet wird

Der Wert eines Wohnrechts oder Nießbrauchs ergibt sich aus dem jährlichen Nutzungswert, meist der ortsüblichen Miete, multipliziert mit einem Kapitalisierungsfaktor, der sich aus Ihrem Alter und der statistischen Lebenserwartung ergibt. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht die Vervielfältiger jährlich.

Für Karlsruhe lässt sich der jährliche Nutzungswert gut begründen, weil es einen qualifizierten Mietspiegel gibt. Das ist ein echter Vorteil gegenüber Städten ohne Mietspiegel: Die Grundlage der Rechnung ist amtlich und nicht geschätzt.

Wichtig: Wir rechnen Ihnen das vor und erklären es. Was wir nicht anbieten dürfen, ist eine Finanzierungs- oder Anlageberatung. Für die steuerliche Seite ist Ihr Steuerberater zuständig, für die vertragliche der Notar.

Ob Einzimmerwohnung oder Kapitalanlage für zwei Millionen Euro: Jede Immobilie bekommt bei uns den vollen Einsatz. Denn in vielen Häusern und Wohnungen steckt die Arbeit eines ganzen Lebens. Wer uns seinen Lebenstraum anvertraut, verdient unser Bestes.

Jens StumppInhaber von iMMo75, Immobilienmakler seit 2002

So läuft es ab

  1. Wert ermittelnWas ist die Immobilie ohne Belastung wert? Das ist der Ausgangspunkt.
  2. Nutzungswert bestimmenWelche Miete wäre erzielbar? Grundlage ist der Karlsruher Mietspiegel.
  3. Modell wählenWohnrecht, Nießbrauch oder Leibrente. Je nachdem, was Sie brauchen.
  4. Sauber absichernEintragung an erster Rangstelle, klare Kostenregelung, Ablösevereinbarung, bei Leibrente eine Reallast.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Wohnrecht und Nießbrauch?

Mit einem Wohnrecht dürfen Sie selbst in der Immobilie wohnen, aber nicht vermieten. Mit einem Nießbrauch dürfen Sie beides: wohnen und vermieten und die Mieten behalten. Der Nießbrauch ist deshalb mehr wert und mindert den Kaufpreis stärker. Beide gehören ins Grundbuch, und zwar an erste Rangstelle.

Wie viel weniger bekomme ich beim Verkauf?

So viel, wie das Recht wert ist. Der Wert ergibt sich aus dem jährlichen Nutzungswert, meist der ortsüblichen Miete nach dem Karlsruher Mietspiegel, multipliziert mit einem Vervielfältiger, der von Ihrem Alter abhängt. Je jünger Sie sind, desto höher der Abschlag. Wir rechnen das für Ihren Fall durch, bevor Sie sich festlegen.

Was passiert, wenn ich ins Pflegeheim muss?

Ohne Regelung im Vertrag verlieren Sie das Wohnrecht faktisch, ohne eine Gegenleistung zu bekommen. Deshalb gehört eine Ablösevereinbarung in jeden solchen Vertrag: Sie legt fest, was der Käufer zahlt, wenn Sie das Recht nicht mehr ausüben können. Wer Ihnen einen Vertrag ohne diese Regelung vorlegt, hat Sie nicht gut beraten.

Ihr Ansprechpartner

Modell durchrechnen

Schreiben Sie kurz, was Sie besitzen und was Sie brauchen. Wir rechnen die Modelle durch und sagen Ihnen auch, wenn keines davon passt.

Jens Stumpp, Immobilienmakler und Sachverständiger

Jens Stumpp
Immobilienmakler seit 2002
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

07041 814615
info@immo75.de

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