Die Miete richtig ansetzen
Zu niedrig vermietet kostet über die Jahre viel Geld, weil sich die Differenz nur langsam heben lässt: höchstens 20 Prozent in drei Jahren. Zu hoch angesetzt kostet Leerstand, und ein Monat Leerstand frisst die Mehreinnahme eines ganzen Jahres.
Der Karlsruher Mietspiegel macht die Einordnung möglich, ohne zu raten. Vier Schritte: Baujahresklasse des Gebäudes, Lagetyp aus dem Adressverzeichnis, Ausstattungskategorie nach dem Merkmalkatalog, Wohnflächenklasse. Der Mietspiegel empfiehlt, von der Spannenmitte auszugehen und erst danach Zu- und Abschläge zu prüfen.
Der häufigste Fehler ist die Lage. Sie wird geschätzt statt nachgeschlagen, und zwar meistens zu gut. Das Adressverzeichnis steht im Mietspiegel und ist kostenlos.
Mieter auswählen
Die wichtigste Entscheidung des ganzen Mietverhältnisses fällt vor dem Vertrag. Was Sie verlangen dürfen und was nicht, ist durch das Datenschutzrecht begrenzt.
- Zulässig vor dem Vertragsschluss: Selbstauskunft, Einkommensnachweise der letzten drei Monate, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters und eine Bonitätsauskunft.
- Unzulässig: Fragen nach Schwangerschaft, Familienplanung, Religion, Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit und Vorstrafen ohne Bezug zum Mietverhältnis.
- Erst nach dem Vertragsschluss: Kopien von Ausweisdokumenten. Vorher brauchen Sie sie nicht, und speichern dürfen Sie sie auch nicht auf Vorrat.
Die Übergabe
Das Übergabeprotokoll ist das wichtigste Blatt Papier des ganzen Mietverhältnisses. Beim Auszug entscheidet es darüber, wofür der Mieter haftet und wofür nicht, und ohne Protokoll entscheidet es gegen den Vermieter.
Hinein gehören: Zustand jedes Raums mit Fotos, Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Heizung mit Datum, Anzahl der übergebenen Schlüssel und offene Mängel mit Fristen. Unterschrieben von beiden Seiten.
Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen, der Mieter darf sie in drei Raten zahlen, und Sie müssen sie getrennt von Ihrem Vermögen anlegen und verzinsen (§ 551 BGB).
Was wir übernehmen
Wir vermieten Wohnungen und Häuser: Miethöhe nach Mietspiegel begründen, Objekt aufbereiten, Interessenten vorauswählen, Besichtigungen führen, Unterlagen prüfen, Vertrag vorbereiten und die Übergabe dokumentieren.
Was wir nicht machen: laufende Mietverwaltung. Dafür gibt es Hausverwaltungen, und wir sagen Ihnen gern, worauf Sie bei der Auswahl achten sollten.
So läuft es ab
- Miete begründenLagetyp, Baujahr, Ausstattung und Fläche nach dem Karlsruher Mietspiegel.
- Objekt aufbereitenKleine Mängel beheben, Energieausweis bereithalten, ordentliche Fotos.
- Mieter auswählenSelbstauskunft, Einkommensnachweise, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, Bonität.
- Übergeben und dokumentierenProtokoll mit Fotos, Zählerständen und Schlüsselanzahl, von beiden unterschrieben.
