Zum Inhalt springen

iMMo75 seit 2002 · Karlsruhe, die Hardt und die Region am Oberrhein

Immobilien in Karlsruhe

Passende Angebote in Karlsruhe

Gerade ist in Karlsruhe kein passendes Objekt frei. Hinterlegen Sie einen Suchauftrag, dann bekommen Sie neue passende Objekte per E-Mail.

Suchauftrag hinterlegen

Stand: 15.10.2026, 16:04 Uhr. Anbieter aller Objekte ist iMMo75, jedes Objekt von immo75.de erscheint hier spätestens nach einer halben Stunde. Dazu 48 Angebote in der Region außerhalb von Karlsruhe: Angebote in der Region.

Rechner für Mieterhöhungen

Mietrechner

Wie weit darf die Miete in Karlsruhe steigen?

Für Karlsruhe gilt der Karlsruher Mietspiegel 2025 (gültig ab 01.01.2025). Die Vergleichsmiete Ihrer Wohnung lesen Sie dort ab. Mietspiegel öffnen

Mieterhöhung im Bestand, höchstens600 € im Monat

Die Kappungsgrenze von 20 Prozent in drei Jahren begrenzt die Erhöhung.

Vereinfachte Rechnung nach § 558 BGB, netto kalt. Die neue Miete gilt frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung. Nicht berücksichtigt: Erhöhungen nach Modernisierung, Staffel- und Indexmiete.

Miete prüfen lassen

Mit den Regeln für Ihren Ort rechnen: Wählen Sie unten Ihren Ort, der Rechner steht auf jeder Ortsseite.

Die Miete richtig ansetzen

Zu niedrig vermietet kostet über die Jahre viel Geld, weil sich die Differenz nur langsam heben lässt: höchstens 20 Prozent in drei Jahren. Zu hoch angesetzt kostet Leerstand, und ein Monat Leerstand frisst die Mehreinnahme eines ganzen Jahres.

Der Karlsruher Mietspiegel macht die Einordnung möglich, ohne zu raten. Vier Schritte: Baujahresklasse des Gebäudes, Lagetyp aus dem Adressverzeichnis, Ausstattungskategorie nach dem Merkmalkatalog, Wohnflächenklasse. Der Mietspiegel empfiehlt, von der Spannenmitte auszugehen und erst danach Zu- und Abschläge zu prüfen.

Der häufigste Fehler ist die Lage. Sie wird geschätzt statt nachgeschlagen, und zwar meistens zu gut. Das Adressverzeichnis steht im Mietspiegel und ist kostenlos.

Mietangebote0von iMMo75 in Karlsruhe, alle 30 Minuten aktualisiertimmo75.de
Mieterhöhunghöchstens 20 %in drei Jahren, bis zur VergleichsmieteKappungsgrenze, § 558 BGB

Mieter auswählen

Die wichtigste Entscheidung des ganzen Mietverhältnisses fällt vor dem Vertrag. Was Sie verlangen dürfen und was nicht, ist durch das Datenschutzrecht begrenzt.

  • Zulässig vor dem Vertragsschluss: Selbstauskunft, Einkommensnachweise der letzten drei Monate, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters und eine Bonitätsauskunft.
  • Unzulässig: Fragen nach Schwangerschaft, Familienplanung, Religion, Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit und Vorstrafen ohne Bezug zum Mietverhältnis.
  • Erst nach dem Vertragsschluss: Kopien von Ausweisdokumenten. Vorher brauchen Sie sie nicht, und speichern dürfen Sie sie auch nicht auf Vorrat.

Die Übergabe

Das Übergabeprotokoll ist das wichtigste Blatt Papier des ganzen Mietverhältnisses. Beim Auszug entscheidet es darüber, wofür der Mieter haftet und wofür nicht, und ohne Protokoll entscheidet es gegen den Vermieter.

Hinein gehören: Zustand jedes Raums mit Fotos, Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Heizung mit Datum, Anzahl der übergebenen Schlüssel und offene Mängel mit Fristen. Unterschrieben von beiden Seiten.

Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen, der Mieter darf sie in drei Raten zahlen, und Sie müssen sie getrennt von Ihrem Vermögen anlegen und verzinsen (§ 551 BGB).

Was wir übernehmen

Wir vermieten Wohnungen und Häuser: Miethöhe nach Mietspiegel begründen, Objekt aufbereiten, Interessenten vorauswählen, Besichtigungen führen, Unterlagen prüfen, Vertrag vorbereiten und die Übergabe dokumentieren.

Was wir nicht machen: laufende Mietverwaltung. Dafür gibt es Hausverwaltungen, und wir sagen Ihnen gern, worauf Sie bei der Auswahl achten sollten.

So läuft es ab

  1. Miete begründenLagetyp, Baujahr, Ausstattung und Fläche nach dem Karlsruher Mietspiegel.
  2. Objekt aufbereitenKleine Mängel beheben, Energieausweis bereithalten, ordentliche Fotos.
  3. Mieter auswählenSelbstauskunft, Einkommensnachweise, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, Bonität.
  4. Übergeben und dokumentierenProtokoll mit Fotos, Zählerständen und Schlüsselanzahl, von beiden unterschrieben.

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete in Karlsruhe sein?

Maßgeblich ist die ortsübliche Vergleichsmiete nach dem Karlsruher Mietspiegel 01.01.2025, einem qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB. Sie ergibt sich aus Baujahresklasse, Lagetyp, Ausstattung und Wohnfläche. Die Spanne aller Tabellenfelder reicht von 5,15 bis 19,35 Euro je Quadratmeter netto kalt; welcher Wert für Ihre Wohnung gilt, bestimmt der Mietspiegel Schritt für Schritt.

Wie oft darf ich die Miete erhöhen?

Zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens alle fünfzehn Monate, und innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB). Die Erhöhung muss in Textform begründet werden, und bei einem qualifizierten Mietspiegel sind die Angaben zur Wohnung nach diesem Mietspiegel grundsätzlich mitzuteilen, auch wenn Sie anders begründen (§ 558a Abs. 3 BGB).

Was darf ich einen Mietinteressenten fragen?

Vor Vertragsschluss zulässig sind Selbstauskunft, Einkommensnachweise, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und Bonitätsauskunft. Unzulässig sind Fragen nach Schwangerschaft, Familienplanung, Religion, Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit und Vorstrafen ohne Bezug zum Mietverhältnis. Ausweiskopien dürfen Sie erst nach Vertragsschluss verlangen.

Ihr Ansprechpartner

Vermietung besprechen

Sagen Sie uns, was Sie vermieten wollen. Wir ordnen die Wohnung nach dem Mietspiegel ein und übernehmen die Vermietung bis zur Übergabe.

Jens Stumpp, Immobilienmakler und Sachverständiger

Jens Stumpp
Immobilienmakler seit 2002
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

07041 814615
info@immo75.de

Ihre Angaben gehen direkt an iMMo75 und werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage genutzt. Mehr dazu im Datenschutz.