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Immobilien in Karlsruhe

Rechner für die Steuer beim Verkauf

Zehnjahresfrist prüfen

Zahlen Sie beim Verkauf Steuer?

Die Kaufnebenkosten von damals zählen mit: in Baden-Württemberg 5,0 Prozent Grunderwerbsteuer plus Notar, Grundbuch und eine etwaige Provision. Die Abschreibung betrifft nur vermietete Objekte. Ihren Steuersatz finden Sie im letzten Steuerbescheid, er liegt selten über 42 Prozent.

Voraussichtliche Steuer…

Überschlag nach § 23 EStG: Steuerpflichtig ist der Gewinn nur, wenn zwischen den beiden Notarverträgen nicht mehr als zehn Jahre liegen. Wer selbst darin gewohnt hat, zahlt auch davor nichts. Bleibt der Gewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften des Jahres unter der Freigrenze von 1.000 Euro, fällt keine Steuer an; wird sie erreicht, ist der ganze Gewinn steuerpflichtig. Nicht berücksichtigt: Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und gewerblicher Grundstückshandel. Dies ist eine Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung.

Der Rechner braucht einen Verkaufspreis. Was Ihre Immobilie heute bringt, schätzt der Wert-Check.

Welches Nachlassgericht in Karlsruhe zuständig ist

Eine Besonderheit, die in Karlsruhe regelmäßig übersehen wird: Es gibt zwei Amtsgerichte. Für Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Palmbach, Stupferich und Wolfartsweier ist das Amtsgericht Karlsruhe-Durlach in der Karlsburgstraße 10 zuständig, für alle übrigen Stadtteile das Amtsgericht Karlsruhe am Schlossplatz 23. Das gilt auch für das Nachlassgericht.

Wer in Grötzingen, Durlach, Wolfartsweier, Stupferich, Hohenwettersbach, Grünwettersbach oder Palmbach erbt, wendet sich also nach Durlach und nicht an das Gericht am Schlossplatz. Ein Antrag am falschen Gericht wird zwar weitergeleitet, kostet aber Wochen, und die Sechswochenfrist für die Ausschlagung läuft weiter.

Die Ausschlagung muss beim Nachlassgericht erklärt werden oder in öffentlich beglaubigter Form. Wer die Frist versäumt, hat das Erbe angenommen, und zwar auch dann, wenn Schulden darin stecken.

Die ersten Schritte

Wenn mehrere erben

Eine Erbengemeinschaft ist eine Zwangsgemeinschaft: Niemand hat sie sich ausgesucht, und über die Immobilie kann nur gemeinsam entschieden werden. Verkaufen, vermieten, renovieren, alles braucht Einigkeit.

Wenn keine Einigkeit zustande kommt, bleibt am Ende die Teilungsversteigerung, und die ist für alle Beteiligten das teuerste Ergebnis: Versteigerungserlöse liegen regelmäßig unter dem Marktwert, und die Kosten trägt der Nachlass.

Der bessere Weg führt über eine gemeinsame Grundlage. Wir bieten dafür Immobilienmediation an: einen begründeten Wert, auf den sich alle beziehen können, und ein Gespräch, in dem jeder sagen kann, was er eigentlich will. Oft stellt sich heraus, dass die Positionen weniger weit auseinanderliegen als gedacht.

Steuern: zwei verschiedene Dinge

Erbschaftsteuer und Spekulationssteuer werden regelmäßig verwechselt. Sie haben nichts miteinander zu tun.

  • Erbschaftsteuer fällt auf den Wert des Nachlasses an, mit Freibeträgen je nach Verwandtschaftsgrad. Für Ehegatten und Kinder gibt es zusätzlich das Familienheimprivileg, wenn sie selbst einziehen und zehn Jahre bleiben. Zuständig ist das Finanzamt, nicht wir.
  • Spekulationssteuer fällt an, wenn Sie die geerbte Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Anschaffungsdatum des Erblassers verkaufen und sie nicht selbst bewohnt haben (§ 23 EStG). Entscheidend ist also, wann der Erblasser gekauft hat. Der Rechner auf dieser Seite zeigt das Datum.

Was der Wert mit beidem zu tun hat

Für die Erbschaftsteuer setzt das Finanzamt einen Wert an. Ist er zu hoch, zahlen Sie zu viel. Ein Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts ist möglich, verlangt aber ein Gutachten nach § 198 BewG von einem entsprechend zertifizierten Sachverständigen. Solche Gutachten bieten wir ausdrücklich nicht an; unsere DEKRA-Zertifizierung D1+ deckt sie nicht ab. Wir sagen Ihnen aber, ob sich der Weg rechnen könnte.

Für die Entscheidung zwischen Halten, Vermieten und Verkaufen brauchen Sie dagegen einen Marktwert, und den liefern wir. In Karlsruhe geht das auf einer guten Grundlage: 301.087 Einwohner, 2.578 Kaufverträge im Jahr und ein Gutachterausschuss, der jedes Jahr neue Bodenrichtwerte ermittelt.

Ob Einzimmerwohnung oder Kapitalanlage für zwei Millionen Euro: Jede Immobilie bekommt bei uns den vollen Einsatz. Denn in vielen Häusern und Wohnungen steckt die Arbeit eines ganzen Lebens. Wer uns seinen Lebenstraum anvertraut, verdient unser Bestes.

Jens StumppInhaber von iMMo75, Immobilienmakler seit 2002

Häufige Fragen

Welches Nachlassgericht ist für Karlsruhe zuständig?

Das hängt vom Stadtteil ab. Für Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Palmbach, Stupferich und Wolfartsweier ist das Amtsgericht Karlsruhe-Durlach in der Karlsburgstraße 10 zuständig, für alle übrigen Stadtteile das Amtsgericht Karlsruhe am Schlossplatz 23. Diese Teilung übersehen Erben regelmäßig und verlieren damit Zeit, während die Sechswochenfrist für die Ausschlagung läuft.

Wie lange kann ich ein Erbe ausschlagen?

Sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Berufungsgrund (§ 1944 BGB). Wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder Sie sich bei Fristbeginn im Ausland aufhielten, sind es sechs Monate. Die Erklärung erfolgt beim Nachlassgericht oder in öffentlich beglaubigter Form. Wer die Frist verstreichen lässt, hat angenommen.

Muss ich eine geerbte Immobilie verkaufen?

Nein. Halten, vermieten oder verkaufen sind drei gleichwertige Wege, und welcher passt, hängt von Ihrer Situation ab und nicht vom Markt. Wenn mehrere erben, braucht jede dieser Entscheidungen allerdings Einigkeit. Was wir dafür liefern können, ist ein begründeter Wert als gemeinsame Grundlage.

Ihr Ansprechpartner

Erbfall besprechen

Schreiben Sie kurz, worum es geht. Wir sagen Ihnen, was zuerst dran ist, und nennen einen begründeten Wert als Grundlage für Ihre Entscheidung.

Jens Stumpp, Immobilienmakler und Sachverständiger

Jens Stumpp
Immobilienmakler seit 2002
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

07041 814615
info@immo75.de

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