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iMMo75 seit 2002 · Karlsruhe, die Hardt und die Region am Oberrhein

Immobilien in Karlsruhe

Verkaufsfahrplan mit Terminen

Ab heute gerechnet

Wann haben Sie Ihr Geld?

Wer heute beginnt, hat das Geld erfahrungsgemäß zwischen Januar 2027 und Juni 2027 auf dem Konto.

Erfahrungswerte aus eigenen Verkäufen, keine Zusage. Zwei Schritte hängen nicht an uns: Die zweiwöchige Frist vor der Beurkundung steht im Gesetz (§ 17 Abs. 2a BeurkG), und wie schnell die Auflassungsvormerkung eingetragen wird, bestimmt das Grundbuchamt. Den größten Einfluss haben Sie selbst über den Angebotspreis.

  1. Unterlagen zusammenstellen29.10.2026 bis 12.11.2026

    Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse, Energieausweis. Was fehlt, besorgen wir. Dieser Schritt dauert am häufigsten länger als gedacht, weil Ämter Fristen haben.

  2. Bewertung und Preisstrategie05.11.2026 bis 19.11.2026

    Besichtigung, Einordnung, Festlegung des Angebotspreises. Läuft parallel zu den Unterlagen.

  3. Aufbereitung und Exposé12.11.2026 bis 03.12.2026

    Fotos, Videoposé, Exposé, Pflichtangaben nach § 87 GModG.

  4. Vermarktung und Besichtigungen10.12.2026 bis 25.02.2027

    Zuerst an unser Rundschreiben, dann in die Portale. Diese Spanne ist die größte und hängt vor allem vom Angebotspreis ab: Zu hoch angesetzt verlängert sie sich deutlich.

  5. Käufer prüfen und verhandeln17.12.2026 bis 18.03.2027

    Finanzierungsbestätigung prüfen, Konditionen verhandeln.

  6. Notartermin31.12.2026 bis 15.04.2027

    Der Entwurf muss Verbrauchern zwei Wochen vor der Beurkundung vorliegen (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Das ist eine gesetzliche Frist und nicht verkürzbar.

  7. Kaufpreiszahlung28.01.2027 bis 10.06.2027

    Erst nach Eintragung der Auflassungsvormerkung und Vorliegen der Löschungsbewilligungen. Das Grundbuchamt bestimmt hier das Tempo, nicht wir.

  8. Übergabe28.01.2027 bis 17.06.2027

    Zählerstände, Schlüssel, Protokoll. In der Regel direkt nach Zahlungseingang.

Der Fahrplan beginnt mit dem Wert. Den schätzt der Wert-Check in vier Schritten ein.

Der Zeitplan

Die Fristen, die Geld kosten

Zwei Zahlen sollten Sie kennen, bevor Sie einen Termin festlegen.

  • Spekulationsfrist, zehn Jahre. Wer eine vermietete oder nicht selbst bewohnte Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder verkauft, zahlt auf den Gewinn Einkommensteuer (§ 23 EStG). Bei Selbstnutzung im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren entfällt das. Der Rechner auf dieser Seite zeigt Ihr Datum; die verbindliche Auskunft gibt Ihr Steuerberater.
  • Grunderwerbsteuer, 5,0 Prozent. Sie zahlt der Käufer, aber sie bestimmt mit, wie viel er bieten kann. Zusammen mit rund 2,0 Prozent für Notar und Grundbuch sind das bei 500.000 Euro rund 35.000 Euro, die die Bank in der Regel nicht mitfinanziert.

Kaufnebenkosten, Beispiel 400.000 €: Grunderwerbsteuer 5,0 % in Baden-Württemberg, also 20.000 €, dazu Notar und Grundbuch mit rund 2 %, etwa 8.000 €. Die Maklerprovision steht im jeweiligen Exposé.

Was Sie nicht aufschieben sollten

Der Energieausweis ist der häufigste Grund für eine Verzögerung. Er muss spätestens zur Besichtigung vorliegen, und seine Pflichtangaben gehören nach § 87 GModG in jede Anzeige. Wer ihn zuletzt beauftragt, wartet am Ende darauf.

Der zweite Grund sind Unterlagen aus der Eigentümergemeinschaft. Protokolle und Jahresabrechnungen kommen von der Verwaltung, und die hat ihre eigenen Bearbeitungszeiten. Fragen Sie früh an.

Der dritte Grund ist das Grundbuch. Alte Eintragungen, Wegerechte oder ein nicht gelöschtes Grundpfandrecht fallen oft erst beim Notar auf. Ein aktueller Auszug am Anfang spart am Ende Wochen.

Häufige Fragen

Wann ist die beste Zeit für einen Verkauf in Karlsruhe?

Es gibt keine Jahreszeit, die regelmäßig mehr bringt. Wichtiger ist die Vorbereitung: vollständige Unterlagen, ein gültiger Energieausweis und ein begründeter Preis. Der Gutachterausschuss rechnet für das erste Halbjahr 2026 beim Wohnungseigentum mit einem leichten Anstieg der Preise und in den anderen Bereichen mit einer Stagnation.

Wie lange dauert es vom Notartermin bis zum Geld?

In der Regel vier bis acht Wochen. Nach der Beurkundung wird die Auflassungsvormerkung eingetragen, Vorkaufsrechte werden abgefragt und Lastenfreistellungen eingeholt. Erst wenn alle Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen, fordert der Notar den Kaufpreis an.

Kann ich verkaufen, bevor ich geerbt habe?

Nein. Verkaufen kann nur, wer im Grundbuch steht oder nachweislich Erbe ist. Bei einer Erbengemeinschaft müssen alle Miterben mitwirken. Welches Nachlassgericht zuständig ist, hängt in Karlsruhe vom Stadtteil ab; mehr dazu auf der Seite zur geerbten Immobilie.

Ihr Ansprechpartner

Fahrplan besprechen

Sagen Sie uns, bis wann Sie verkauft haben wollen. Wir rechnen rückwärts und sagen Ihnen, was wann dran ist.

Jens Stumpp, Immobilienmakler und Sachverständiger

Jens Stumpp
Immobilienmakler seit 2002
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

07041 814615
info@immo75.de

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