Der Zeitplan
Die Fristen, die Geld kosten
Zwei Zahlen sollten Sie kennen, bevor Sie einen Termin festlegen.
- Spekulationsfrist, zehn Jahre. Wer eine vermietete oder nicht selbst bewohnte Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder verkauft, zahlt auf den Gewinn Einkommensteuer (§ 23 EStG). Bei Selbstnutzung im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren entfällt das. Der Rechner auf dieser Seite zeigt Ihr Datum; die verbindliche Auskunft gibt Ihr Steuerberater.
- Grunderwerbsteuer, 5,0 Prozent. Sie zahlt der Käufer, aber sie bestimmt mit, wie viel er bieten kann. Zusammen mit rund 2,0 Prozent für Notar und Grundbuch sind das bei 500.000 Euro rund 35.000 Euro, die die Bank in der Regel nicht mitfinanziert.
Kaufnebenkosten, Beispiel 400.000 €: Grunderwerbsteuer 5,0 % in Baden-Württemberg, also 20.000 €, dazu Notar und Grundbuch mit rund 2 %, etwa 8.000 €. Die Maklerprovision steht im jeweiligen Exposé.
Was Sie nicht aufschieben sollten
Der Energieausweis ist der häufigste Grund für eine Verzögerung. Er muss spätestens zur Besichtigung vorliegen, und seine Pflichtangaben gehören nach § 87 GModG in jede Anzeige. Wer ihn zuletzt beauftragt, wartet am Ende darauf.
Der zweite Grund sind Unterlagen aus der Eigentümergemeinschaft. Protokolle und Jahresabrechnungen kommen von der Verwaltung, und die hat ihre eigenen Bearbeitungszeiten. Fragen Sie früh an.
Der dritte Grund ist das Grundbuch. Alte Eintragungen, Wegerechte oder ein nicht gelöschtes Grundpfandrecht fallen oft erst beim Notar auf. Ein aktueller Auszug am Anfang spart am Ende Wochen.
