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Immobilien in Karlsruhe

Der Gutachterausschuss

Zuständig ist der Gutachterausschuss in Karlsruhe. Er ist ein eigener Ausschuss nur für den Stadtkreis, was in Baden-Württemberg inzwischen die Ausnahme ist: Die meisten kleineren Städte haben sich zu gemeinsamen Ausschüssen zusammengeschlossen. Für Karlsruhe heißt das, dass alle seine Zahlen wirklich für diese Stadt gelten.

Die Geschäftsstelle sitzt in der Karl-Friedrich-Straße 14 bis 18 und ist unter 0721 133-3092 sowie gga@karlsruhe.de erreichbar. Sprechzeiten sind montags und mittwochs von 8:30 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 14 bis 15:30 Uhr.

Er leistet vier Dinge: Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten, den Immobilienmarktbericht, Verkehrswertgutachten und Auskünfte aus der Kaufpreissammlung. Die Auskunft aus der Kaufpreissammlung ist für eine Bewertung oft wertvoller als jedes Portal, weil sie echte Kaufpreise vergleichbarer Objekte nennt.

Bodenrichtwerte, Stichtag01.01.2026jeder Wert abrufbar in BORIS-BWGutachterausschuss in Karlsruhe
BaulandstabilKaufpreise 2025 in guter Lage im Schnitt 890 Euro je Quadratmeter für ein Grundstück zum Bau eines Ein- oder ZweifamilienhausesGutachterausschuss in Karlsruhe, Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2025
Grundstück bewertenRichtwert mal Flächeder Boden allein, das Gebäude kommt dazu§ 196 BauGB

Die beiden Amtsgerichte

Eine Besonderheit, die in Karlsruhe regelmäßig übersehen wird: Es gibt zwei Amtsgerichte. Für Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Palmbach, Stupferich und Wolfartsweier ist das Amtsgericht Karlsruhe-Durlach in der Karlsburgstraße 10 zuständig, für alle übrigen Stadtteile das Amtsgericht Karlsruhe am Schlossplatz 23. Das gilt auch für das Nachlassgericht.

Diese Teilung betrifft nicht nur den Nachlass, sondern auch das Grundbuch und Zwangsversteigerungen. Wer einen Erbschein beantragt, ein Grundbuchblatt einsehen will oder eine Zwangsversteigerung verfolgt, sollte zuerst klären, welches der beiden Gerichte zuständig ist.

Zum Bezirk des Amtsgerichts Karlsruhe-Durlach gehören neben den sieben Stadtteilen auch die Gemeinden Pfinztal, Walzbachtal und Weingarten.

Weitere Anlaufstellen

Was Sie sonst noch brauchen könnten und wo es herkommt.

  • Bauordnungsamt der Stadt Karlsruhe: Bauakten, Genehmigungen, Nutzungsänderungen. Für jede Frage, was auf einem Grundstück zulässig ist, der erste Weg.
  • Liegenschaftsamt: städtische Grundstücke, Erbbaurechte.
  • Amt für Stadtentwicklung, Statistikstelle: Mietspiegel, Bevölkerungsdaten, Bautätigkeit. Zähringerstraße 61, statistik@karlsruhe.de.
  • Denkmalschutzbehörde: zuständig überall dort, wo ein Gebäude unter Schutz steht, in Karlsruhe häufiger als vermutet.
  • BORIS-BW: das Landesportal für Bodenrichtwerte, kostenlos und ohne Anmeldung.

Was wir übernehmen und was nicht

Wir besorgen Unterlagen, holen Auskünfte ein und wissen, wo was herkommt. Das ist Teil unserer Arbeit und kein Zusatzposten.

Was wir nicht leisten: Rechtsberatung, Steuerberatung, Finanzierungsberatung und Gutachten für Finanzamt oder Gericht. Dafür gibt es Anwälte, Steuerberater und entsprechend zertifizierte Sachverständige, und wir sagen Ihnen gern, wann Sie einen davon brauchen.

Häufige Fragen

Welches Amtsgericht ist in Karlsruhe für mich zuständig?

Das hängt vom Stadtteil ab. Für Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Palmbach, Stupferich und Wolfartsweier ist das Amtsgericht Karlsruhe-Durlach in der Karlsburgstraße 10 zuständig, für alle übrigen Stadtteile das Amtsgericht Karlsruhe am Schlossplatz 23. Das gilt für Nachlass, Grundbuch und Zwangsversteigerung gleichermaßen.

Was kostet eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung?

Die Gebühr richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe. Die Auskunft ist ihr Geld oft wert: Sie nennt echte Kaufpreise vergleichbarer Objekte und damit die beste Grundlage, die es für eine Bewertung gibt. Wir sagen Ihnen, ob sie sich in Ihrem Fall lohnt.

Wo bekomme ich den Bodenrichtwert kostenlos?

Im Landesportal BORIS-BW, ohne Anmeldung, und im Wertermittlungsinformationssystem der Stadt Karlsruhe. Aktueller Stichtag ist der 01.01.2026. Karlsruhe ist dabei eine Ausnahme im Land: Hier werden die Werte jedes Jahr neu ermittelt, nicht nur alle zwei Jahre.

Ihr Ansprechpartner

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Sie wissen nicht, wer für Ihre Frage zuständig ist? Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir sagen Ihnen, wohin Sie sich wenden müssen.

Jens Stumpp, Immobilienmakler und Sachverständiger

Jens Stumpp
Immobilienmakler seit 2002
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

07041 814615
info@immo75.de

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