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iMMo75 seit 2002 · Karlsruhe, die Hardt und die Region am Oberrhein

Immobilien in Karlsruhe

Rechner für die Steuer beim Verkauf

Zehnjahresfrist prüfen

Zahlen Sie beim Verkauf Steuer?

Die Kaufnebenkosten von damals zählen mit: in Baden-Württemberg 5,0 Prozent Grunderwerbsteuer plus Notar, Grundbuch und eine etwaige Provision. Die Abschreibung betrifft nur vermietete Objekte. Ihren Steuersatz finden Sie im letzten Steuerbescheid, er liegt selten über 42 Prozent.

Voraussichtliche Steuer…

Überschlag nach § 23 EStG: Steuerpflichtig ist der Gewinn nur, wenn zwischen den beiden Notarverträgen nicht mehr als zehn Jahre liegen. Wer selbst darin gewohnt hat, zahlt auch davor nichts. Bleibt der Gewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften des Jahres unter der Freigrenze von 1.000 Euro, fällt keine Steuer an; wird sie erreicht, ist der ganze Gewinn steuerpflichtig. Nicht berücksichtigt: Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und gewerblicher Grundstückshandel. Dies ist eine Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung.

Der Rechner braucht einen Verkaufspreis. Was Ihre Immobilie heute bringt, schätzt der Wert-Check.

Die vier Wege im Vergleich

Welcher Weg passt, hängt von drei Fragen ab: Wer kann die Finanzierung allein tragen? Wer will oder muss wohnen bleiben? Und wie viel Zeit haben Sie?

  • Einer übernimmt. Der Übernehmende zahlt den anderen aus und übernimmt das Darlehen. Die Bank muss mitspielen, und das ist der Punkt, an dem es meistens hängt. Vorteil: Das Kind bleibt in der Schule, das Haus im Besitz.
  • Beide verkaufen. Der klarste Schnitt. Der Erlös wird nach Eigentumsanteilen geteilt, Darlehen werden abgelöst. Beachten Sie die Vorfälligkeitsentschädigung, wenn das Darlehen noch Zinsbindung hat.
  • Beide vermieten. Die Immobilie bleibt gemeinsames Eigentum, die Miete deckt die Rate. Das funktioniert nur, wenn beide Seiten auch nach der Trennung geschäftlich zusammenarbeiten können.
  • Teilungsversteigerung. Jeder Miteigentümer kann sie beantragen. Der Erlös liegt regelmäßig unter dem Marktwert, die Kosten tragen beide. Sie ist der Weg, den man wählt, wenn gar nichts mehr geht.

Warum ein gemeinsamer Wert so viel wert ist

Der häufigste Streit in dieser Lage ist kein Streit über die Immobilie, sondern über ihren Wert. Eine Seite nennt eine Zahl aus einem Portal, die andere eine aus dem Bekanntenkreis, und beide halten die andere für unehrlich.

Ein begründeter Wert beendet diesen Streit. Er beruht auf dem Bodenrichtwert Ihrer Zone zum 01.01.2026, auf der Bausubstanz und auf vergleichbaren Verkäufen aus dem Immobilienmarktbericht. Er ist nachvollziehbar, und das ist in dieser Lage wichtiger als jede Nachkommastelle.

Wir bieten dafür auch Immobilienmediation an: ein Gespräch, in dem beide Seiten sagen können, was sie eigentlich brauchen. Was wir nicht anbieten, ist Rechtsberatung. Für Zugewinn, Unterhalt und Güterstand ist Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt zuständig.

Zwei Zahlen, die oft übersehen werden

Die erste ist die Spekulationsfrist. Wenn die Immobilie vermietet war oder nicht von Ihnen selbst bewohnt wurde und der Kauf weniger als zehn Jahre zurückliegt, fällt auf den Gewinn Einkommensteuer an (§ 23 EStG). Bei Trennung ist das besonders tückisch, weil der ausziehende Partner die Selbstnutzung verliert. Der Rechner auf dieser Seite zeigt Ihr Datum; die verbindliche Auskunft gibt der Steuerberater.

Die zweite ist die Vorfälligkeitsentschädigung. Wer ein Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung ablöst, zahlt sie, und bei langen Restlaufzeiten kann sie fünfstellig werden. Fragen Sie bei Ihrer Bank nach einer Berechnung, bevor Sie sich auf einen Weg festlegen. Wir dürfen dazu nicht beraten.

Ob Einzimmerwohnung oder Kapitalanlage für zwei Millionen Euro: Jede Immobilie bekommt bei uns den vollen Einsatz. Denn in vielen Häusern und Wohnungen steckt die Arbeit eines ganzen Lebens. Wer uns seinen Lebenstraum anvertraut, verdient unser Bestes.

Jens StumppInhaber von iMMo75, Immobilienmakler seit 2002

Häufige Fragen

Muss das Haus bei einer Scheidung verkauft werden?

Nein. Verkaufen ist einer von vier Wegen. Die anderen sind: Einer übernimmt und zahlt den anderen aus, beide vermieten gemeinsam, oder es kommt zur Teilungsversteigerung. Welcher passt, hängt von der Finanzierbarkeit, von Kindern und von der Zeit ab, die Sie haben.

Was ist eine Teilungsversteigerung?

Ein gerichtliches Verfahren, mit dem ein Miteigentümer die Aufhebung der Gemeinschaft erzwingen kann. Die Immobilie wird versteigert und der Erlös geteilt. Der Erlös liegt regelmäßig unter dem Marktwert, und die Verfahrenskosten tragen beide Seiten. Deshalb ist sie der teuerste Weg und sollte der letzte sein.

Können Sie zwischen uns vermitteln?

Zu den Zahlen ja: Wir ermitteln einen begründeten Wert, auf den sich beide Seiten beziehen können, und wir bieten Immobilienmediation an. Rechtsberatung dürfen wir nicht leisten. Für Zugewinnausgleich, Unterhalt und Güterstand brauchen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt für Familienrecht.

Ihr Ansprechpartner

Situation besprechen

Schreiben Sie kurz, wie die Lage ist. Wir nennen einen begründeten Wert und zeigen die Wege, die Ihnen offenstehen.

Jens Stumpp, Immobilienmakler und Sachverständiger

Jens Stumpp
Immobilienmakler seit 2002
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

07041 814615
info@immo75.de

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