Die vier Wege im Vergleich
Welcher Weg passt, hängt von drei Fragen ab: Wer kann die Finanzierung allein tragen? Wer will oder muss wohnen bleiben? Und wie viel Zeit haben Sie?
- Einer übernimmt. Der Übernehmende zahlt den anderen aus und übernimmt das Darlehen. Die Bank muss mitspielen, und das ist der Punkt, an dem es meistens hängt. Vorteil: Das Kind bleibt in der Schule, das Haus im Besitz.
- Beide verkaufen. Der klarste Schnitt. Der Erlös wird nach Eigentumsanteilen geteilt, Darlehen werden abgelöst. Beachten Sie die Vorfälligkeitsentschädigung, wenn das Darlehen noch Zinsbindung hat.
- Beide vermieten. Die Immobilie bleibt gemeinsames Eigentum, die Miete deckt die Rate. Das funktioniert nur, wenn beide Seiten auch nach der Trennung geschäftlich zusammenarbeiten können.
- Teilungsversteigerung. Jeder Miteigentümer kann sie beantragen. Der Erlös liegt regelmäßig unter dem Marktwert, die Kosten tragen beide. Sie ist der Weg, den man wählt, wenn gar nichts mehr geht.
Warum ein gemeinsamer Wert so viel wert ist
Der häufigste Streit in dieser Lage ist kein Streit über die Immobilie, sondern über ihren Wert. Eine Seite nennt eine Zahl aus einem Portal, die andere eine aus dem Bekanntenkreis, und beide halten die andere für unehrlich.
Ein begründeter Wert beendet diesen Streit. Er beruht auf dem Bodenrichtwert Ihrer Zone zum 01.01.2026, auf der Bausubstanz und auf vergleichbaren Verkäufen aus dem Immobilienmarktbericht. Er ist nachvollziehbar, und das ist in dieser Lage wichtiger als jede Nachkommastelle.
Wir bieten dafür auch Immobilienmediation an: ein Gespräch, in dem beide Seiten sagen können, was sie eigentlich brauchen. Was wir nicht anbieten, ist Rechtsberatung. Für Zugewinn, Unterhalt und Güterstand ist Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt zuständig.
Zwei Zahlen, die oft übersehen werden
Die erste ist die Spekulationsfrist. Wenn die Immobilie vermietet war oder nicht von Ihnen selbst bewohnt wurde und der Kauf weniger als zehn Jahre zurückliegt, fällt auf den Gewinn Einkommensteuer an (§ 23 EStG). Bei Trennung ist das besonders tückisch, weil der ausziehende Partner die Selbstnutzung verliert. Der Rechner auf dieser Seite zeigt Ihr Datum; die verbindliche Auskunft gibt der Steuerberater.
Die zweite ist die Vorfälligkeitsentschädigung. Wer ein Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung ablöst, zahlt sie, und bei langen Restlaufzeiten kann sie fünfstellig werden. Fragen Sie bei Ihrer Bank nach einer Berechnung, bevor Sie sich auf einen Weg festlegen. Wir dürfen dazu nicht beraten.
Ob Einzimmerwohnung oder Kapitalanlage für zwei Millionen Euro: Jede Immobilie bekommt bei uns den vollen Einsatz. Denn in vielen Häusern und Wohnungen steckt die Arbeit eines ganzen Lebens. Wer uns seinen Lebenstraum anvertraut, verdient unser Bestes.
Jens StumppInhaber von iMMo75, Immobilienmakler seit 2002