Zum Inhalt springen

iMMo75 seit 2002 · Karlsruhe, die Hardt und die Region am Oberrhein

Immobilien in Karlsruhe

Was vor dem Verkauf Geld kostet

Fast alles wird aus dem Kaufpreis bezahlt und fällt erst mit dem Verkauf an. Vorher bleiben Gebühren für Papiere, und die sind überschaubar.

  • Grundbuchauszug, aktuell und nicht älter als drei Monate, über das zuständige Grundbuchamt beim Amtsgericht. Zweistellige Gebühr.
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis der Stadt Karlsruhe. Dieser Posten wird fast immer vergessen, siehe unten.
  • Bauakteneinsicht bei der Baurechtsbehörde, mit Ausweis und Eigentumsnachweis, gegen Gebühr.
  • Energieausweis: übernehmen wir bei erfolgreichem Verkauf. Er muss zur Besichtigung vorliegen, die Pflichtangaben nach § 87 GModG schon in der Anzeige stehen.
  • Maklerprovision: nur bei Erfolg und bei Häusern und Wohnungen an Verbraucher nach § 656c BGB für beide Seiten gleich hoch.

Die Frage an Ihre Bank, vor dem ersten Termin

Läuft noch ein Darlehen, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Bei langer Restlaufzeit und niedrigem Altzins kann sie den Erlös merklich schmälern.

Lassen Sie sich den Betrag schriftlich für einen Stichtag nennen, bevor Sie Besichtigungen zusagen. Und sehen Sie auf ein Datum: Nach § 489 BGB können Sie zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung mit sechs Monaten Frist kündigen, ohne Entschädigung. Wer nahe an dieser Grenze ist, verschiebt den Verkauf unter Umständen mit gutem Grund.

Zur Finanzierung beraten wir nicht und vergleichen keine Darlehen: Unsere Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO reicht dafür nicht, dafür braucht es eine nach § 34i GewO.

Wofür Sie haften, und zwar über Jahre

Der Gewährleistungsausschluss, der in fast jedem Kaufvertrag steht, trägt nicht bei Mängeln, die Sie kannten und nicht genannt haben. § 444 BGB: Auf den Haftungsausschluss kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen hat.

In Karlsruhe gehören dazu regelmäßig: ein Dachausbau ohne Genehmigung, Feuchtigkeit in Kellern der Gründerzeitbauten, bei Eigentumswohnungen ein beschlossener, aber noch nicht bezahlter Sanierungsbeschluss der Gemeinschaft — und die Auflagen des Denkmalschutzes, der hier mehr Gebäude betrifft, als die meisten Eigentümer annehmen.

Wir nennen bekannte Mängel in den Unterlagen, bevor jemand fragt. Ein selbst benannter Mangel ist ein Verhandlungspunkt; derselbe Mangel, vom Gutachter des Käufers eine Woche vor dem Notartermin entdeckt, kostet ein Vielfaches. Wie der Vertrag das fasst, bestimmt der Notar; eine Rechtsberatung dürfen wir nicht leisten.

Steuer: meistens nicht, manchmal doch

Haben Sie das Haus selbst bewohnt, bleibt der Gewinn steuerfrei. Das ist der Normalfall.

Steuerpflichtig wird es nach § 23 EStG bei vermieteten oder nicht selbst genutzten Immobilien, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Maßgeblich sind die Daten der notariellen Verträge, nicht die der Übergabe. In einer Stadt mit so vielen Anlageobjekten wie Karlsruhe ist dieser Fall häufiger als anderswo.

Dazu die Drei-Objekt-Grenze: Mehr als drei Verkäufe in fünf Jahren können gewerblichen Grundstückshandel bedeuten, und dann greift die Zehnjahresfrist nicht. Wer mehrere Wohnungen hält, klärt das vor dem ersten Verkauf mit dem Steuerberater. Eine Steuerberatung dürfen wir nicht leisten.

Was in Ihren Räumen passiert

Ein Verkauf heißt: fremde Menschen in Ihrer Wohnung, Blicke in Schränke, Fragen nach der Heizkostenabrechnung. Für viele ist das der unangenehmste Teil, und er wird in keinem Prospekt erwähnt.

Wir halten ihn kurz. Einzeltermine statt Sammelbesichtigungen, und vorher ein Gespräch mit jedem Interessenten samt Frage nach der Finanzierung. In der Weststadt oder der Südweststadt, wo jährlich über 150 Wohnungen den Besitzer wechseln, kommt bei richtigem Preis schnell der passende Interessent; in den Bergdörfern dauert es länger, dafür kommen weniger, aber gezielter Suchende.

Fotografiert wird einmal vorab, ohne Menschen und ohne persönliche Gegenstände. Was Sie nicht gezeigt haben wollen, zeigen wir nicht. Und Sie müssen nicht ausziehen oder leerräumen: Aufräumen und entrümpeln genügt.

Bis wohin Sie zurück können

Bis zur notariellen Beurkundung bindet Sie nichts. Ein Grundstückskaufvertrag wird erst beim Notar wirksam, eine mündliche Zusage ist keine Verpflichtung.

Der Entwurf soll Verbrauchern zwei Wochen vor dem Termin vorliegen (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Diese zwei Wochen sind Ihre Lesezeit, nicht die des Notars. Fragen Sie alles, was unklar bleibt; er ist zur Neutralität verpflichtet und erklärt beiden Seiten dasselbe.

Auch ein Maklervertrag verpflichtet nicht zum Verkauf. Seine Laufzeit steht darin, und wir nennen sie vor der Unterschrift.

Karlsruhe: drei Punkte, die hier besonders oft übersehen werden

Erstens Baulasten. Sie stehen nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis der Stadt. Ein Zugangs-, Abstandsflächen- oder Stellplatznachweis zugunsten des Nachbarn kann die Bebaubarkeit Ihres Grundstücks dauerhaft einschränken. Wer nur den Grundbuchauszug vorlegt, hat die Hälfte geprüft. Diese Auskunft gehört an den Anfang.

Zweitens Denkmalschutz. In der Dammerstocksiedlung in Weiherfeld-Dammerstock ist die gesamte Anlage ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung, und auch an gründerzeitlichen Fassaden hängen Auflagen. Was das für Fenster, Dach und Dämmung bedeutet, muss der Käufer vorher wissen — sonst wird es nach dem Kauf ein Streit.

Drittens der Sachwertfaktor. Der Gutachterausschuss veröffentlicht ihn für Karlsruhe, und laut Geschäftsstelle ist er gerade im unteren Preissegment besonders hoch, bei Reihenmittelhäusern am höchsten. Wer seinen Wert über die reinen Baukosten rechnet, setzt sich systematisch zu niedrig an. Diese Zahl verwendet kein Portalrechner — sie ist aber öffentlich.

Häufige Fragen

Was kostet mich der Verkauf, bevor Geld hereinkommt?

Nur Gebühren für Unterlagen: Grundbuchauszug, Baulastenauskunft, Bauakteneinsicht. Den Energieausweis übernehmen wir bei erfolgreichem Verkauf, Grundrisse erstellen wir bei Bedarf, die Provision fällt erst mit dem Erfolg an. Größer wird nur die Vorfälligkeitsentschädigung, falls noch ein Darlehen läuft.

Wo stehen Baulasten, wenn nicht im Grundbuch?

Im Baulastenverzeichnis der Stadt Karlsruhe. Dort sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eingetragen, etwa Zugangs-, Abstandsflächen- oder Stellplatzbaulasten zugunsten eines Nachbargrundstücks. Sie können die Bebaubarkeit dauerhaft einschränken und tauchen im Grundbuchauszug nicht auf. Die Auskunft gehört zu den ersten Schritten, nicht zu den letzten.

Hafte ich für Mängel, die ich nicht erwähnt habe?

Für solche, die Sie kannten, ja. § 444 BGB lässt den Gewährleistungsausschluss ins Leere laufen, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen wurde. Dazu zählen auch ein nicht genehmigter Ausbau und ein beschlossener, aber unbezahlter Sanierungsbeschluss der Eigentümergemeinschaft. Was Sie wissen, gehört in die Unterlagen.

Muss ich den Gewinn versteuern?

Bei einem selbst bewohnten Haus in der Regel nicht. Bei vermieteten oder nicht selbst genutzten Objekten innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf schon (§ 23 EStG); gerechnet wird von notariellem Vertrag zu notariellem Vertrag. Bei mehreren Verkäufen kann die Drei-Objekt-Grenze greifen. Zuständig ist Ihr Steuerberater.

Wie viele Besichtigungen sind üblich?

Das hängt stark vom Stadtteil ab. In der Weststadt und der Südweststadt mit über 150 Wohnungsverkäufen im Jahr geht es bei richtigem Preis zügig; in Palmbach oder Hohenwettersbach mit elf bis sechzehn Kauffällen im Jahr dauert es länger. Wir machen in beiden Fällen Einzeltermine mit vorgeprüften Interessenten, keine Sammelbesichtigungen.

Kann ich bis zuletzt zurücktreten?

Bis zur notariellen Beurkundung ja. Vorher bindet nichts, auch keine mündliche Zusage. Der Vertragsentwurf soll Verbrauchern zwei Wochen vor dem Termin vorliegen (§ 17 Abs. 2a BeurkG), und diese Frist ist nicht verkürzbar.

Ihr Ansprechpartner

Erstes Gespräch, ohne Verpflichtung

Schreiben Sie kurz, um welche Immobilie es geht und was Sie am meisten beschäftigt. Wir beantworten genau das, ohne Vertrag und ohne Termindruck.

Jens Stumpp, Immobilienmakler und Sachverständiger

Jens Stumpp
Immobilienmakler seit 2002
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

07041 814615
info@immo75.de

Ihre Angaben gehen direkt an iMMo75 und werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage genutzt. Mehr dazu im Datenschutz.