Die Unterlagen, die jeder Verkauf braucht
Diese sechs gehören zu jedem Objekt. Die zweite ist die, die in Karlsruhe am häufigsten fehlt.
- Grundbuchauszug, nicht älter als drei Monate, über das zuständige Grundbuchamt beim Amtsgericht. Einsicht erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse hat; als Eigentümer ist das gegeben.
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis der Stadt Karlsruhe. Dort stehen öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die im Grundbuch nicht auftauchen — und die ein Käufer spätestens über seinen Gutachter findet. Dieser Punkt gehört an den Anfang, nicht ans Ende.
- Flurkarte und Flächennachweis aus dem Liegenschaftskataster.
- Bauakte und Baugenehmigungen bei der Baurechtsbehörde der Stadt, mit Ausweis und Eigentumsnachweis, gegen Gebühr.
- Grundrisse mit Flächenberechnung, oft in der Bauakte. Fehlen sie, erstellen wir sie.
- Energieausweis nach § 87 GModG, spätestens zur Besichtigung, Pflichtangaben schon in der Anzeige. Bei erfolgreichem Verkauf über iMMo75 übernehmen wir ihn.
Zusätzlich bei einer Eigentumswohnung
In einer Stadt, in der in der Weststadt allein über 150 Wohnungen im Jahr den Besitzer wechseln, ist das die eigentliche Liste. Käufer und Banken fragen zuerst danach.
- Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
- Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnungen der letzten drei Jahre
- Höhe der Instandhaltungsrücklage
- Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen — dort steht, ob eine Sanierung beschlossen und noch nicht bezahlt ist
- Name und Anschrift der Verwaltung
Zusätzlich bei besonderen Fällen
Denkmalschutz: In der Dammerstocksiedlung in Weiherfeld-Dammerstock ist die gesamte Anlage ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung, und auch an gründerzeitlichen Fassaden hängen Auflagen. Was für Fenster, Dach und Dämmung gilt, muss der Käufer vorher wissen.
Feuchter Keller: In der Rheinebene steht das Grundwasser stellenweise hoch und schwankt mit der Jahreszeit. Was Sie darüber wissen, gehört in die Unterlagen — ein Käufer, der im Oktober besichtigt, sieht im Frühjahr etwas anderes.
Vermietet: Mietverträge samt Nachträgen, Mietenaufstellung, Nebenkostenabrechnungen der letzten drei Jahre, Nachweise über die Kautionen.
Haus am Hang in den Bergdörfern: In Stupferich, Palmbach, Hohenwettersbach, Grünwettersbach und Wolfartsweier gehören Nachweise zu Entwässerung und Zufahrt dazu.
Wenn Sie geerbt haben: Karlsruhe oder Durlach
Zum Verkauf einer geerbten Immobilie brauchen Sie einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Welches Nachlassgericht ihn ausstellt, hängt in Karlsruhe am Stadtteil — und das übersehen viele.
Zum Amtsgericht Karlsruhe-Durlach gehören sieben Stadtteile: Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Palmbach, Stupferich und Wolfartsweier. Für die übrigen zwanzig Stadtteile ist das Amtsgericht Karlsruhe zuständig.
Der Grund liegt in der Geschichte: Durlach war Residenzstadt, bevor Karlsruhe 1715 gegründet wurde, und ist erst seit 1938 eingemeindet. Mit über 30.000 Einwohnern ist es größer als manche Kreisstadt — und hat sein eigenes Amtsgericht behalten.
Maßgeblich ist nach § 343 FamFG der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers, nicht der Ort der Immobilie. Wo Ihr Fall liegt, hängt am letzten Wohnsitz, nicht am Haus.
Was wir übernehmen
Beim ersten Gespräch gehen wir die Liste gemeinsam durch und halten fest, was Sie schon haben. Was fehlt, besorgen wir.
Grundrisse erstellen wir, wenn keine da sind. Den Energieausweis stellt Evelyn Stumpp aus, bei erfolgreichem Verkauf auf unsere Kosten. Bauakteneinsicht, Baulastenauskunft, Flurkarte und die Unterlagen der Verwaltung fragen wir an. Den Grundbuchauszug müssen Sie selbst beantragen.
Der Rat, der in Karlsruhe am meisten bringt: Holen Sie die Baulastenauskunft zuerst. Sie kostet eine Anfrage und entscheidet darüber, ob eine Erweiterungsmöglichkeit, mit der Sie werben wollen, überhaupt besteht.
